Recht auf Spurwechsel

Auf Deutschlands Straßen scheinen nicht wenige Verkehrsteilnehmer zu glauben, sobald sie den Blinker setzen, müssten andere für sie bremsen, oder ausweichen oder sich am besten in Luft auflösen um den Spurwechsel zu ermöglichen.

Wer nicht für ein langsameres Fahrzeug in seiner Spur bremsen will, und durch einen Spurwechsel dafür einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zwingt, wer also sein Problem in eigener Spur an den Hintermann in der anderen Spur weitergibt, handelt nicht nur egoistisch und somit sozial fragwürdig. Er handelt auch rechtlich fragwürdig:

Der auf dem durchgehenden Fahrstreifen Fahrende hat Vorrang, es gilt der Abs. 5 des § 7 unserer Straßenverkehrsordnung:

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Impfzwang ohne Impfpflicht

„Es wird keine Impfpflicht geben.“ – Das versprechen uns derzeit zahlreiche Politiker, unter anderem unser Bundesgesundheitskönig Super-Jens Spahn. Gemeint ist die Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus.

Wie das laufen wird, sehen wir aber doch beim Masernschutzgesetz. Keine direkte Impfpflicht, aber ein indirekter Impfzwang für eine ganze Reihe Bevölkerungsgruppen: du musst nicht impfen, aber wenn du es nicht tust, darfst halt nicht mehr als Lehrer weiterarbeiten. Oder als Arzt, oder Kindergärtner, oder Altenpfleger. In gar keiner Gemeinschaftseinrichtung mehr. Zur Schule dürften Jugendliche ungeimpft auch nicht, aber sie haben Schulpflicht!

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