RWE lebt in einem Rechtsstaat

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Letztens in einer privaten Diskussion zum Thema Hambacher Forst sinngemäß ein solches Argument gehört: „Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und Unternehmen wie RWE müssen sich auf die Rechtslage verlassen können.“

Nun, zum Einen ist dazu zu sagen: diese Rechte sind nicht naturgegeben, gottgegeben, oder sowas in der Art. Es sind keine Naturgesetze wie z.B. physikalische Gesetzmäßigkeiten. Sondern sie wurden von Menschen gemacht, bspw. in Form von Gesetzen, Lizenzen und ähnlichem. Menschen haben (darin sind wir uns hoffentlich alle einig) stets nur begrenztes Wissen und sind fehlbar in ihren Entscheidungen.

Zum Anderen ist zu sagen, dass ehemals womöglich sinnvolle Rechte aus früheren Tagen, wie bspw. das Bergbaurecht, heutzutage vielleicht nicht mehr sinnvoll sind und darum auf den Prüfstand gestellt werden dürfen und müssen. Neue Erkenntnisse, neue Umstände, neue Technologien, neues Wissen, kurzum: neue Zeiten erfordern neues Rechtsverständnis. „Des ham mia scho oiwai so gmacht“ darf nicht gelten.

Und als Drittes ist zu sagen: von Menschen gemachte Rechte sind immer einem bestimmten Zweck gewidmet. Die Frage ob der Zweck die Mittel heiligt, beschäftigt die Menschheit seit Jahrhunderten. Und ob der dem Recht zugrunde gelegte Zweck überhaupt lauter ist/war, darf ebenfalls hinterfragt werden. Nicht alles was „Recht“ ist, ist auch „richtig“ im Sinne von „zum Wohle aller“. So manches Recht entstand aus Lobbyismus und begünstigt wenige, während es gleichzeitig viele andere belastet oder sogar schadet.

Und darum lautet die Devise: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ – Es ist richtig und notwendig sich gegen überholte Rechtsvorstellungen oder nicht mehr zeitgemäße Rechtevergaben aufzulehnen. Ob durch Protest vor Ort, ob durch den juristischen Weg vor Gericht, ob durch Konsumboykott oder wie auch immer. Widerstand lohnt sich.

Es ist wichtig, die Rechtssituation immer wieder auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen. Auch das ist die Pflicht unseres Rechtsstaats!

Darum begrüße ich diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW und freue mich, dass es diese Verpflichtung ebenfalls erkennt und ihr nachkommt.

Die Begründung der Entscheidung zeugt davon, dass das Gericht RWE nicht die Chance geben will, vollendete Tatsachen zu schaffen bevor womöglich neue Rechte geschaffen wurden, welche die überholten über Bord werfen. Bravo!

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