Eigentum verpflichtet

(Lesedauer: 4 min.)

1% der Menschen sitzt auf etwa 50% des Weltvermögens, sagt der Global Wealth Report 2017 des Credit Suisse Research Institute (CSRI)*. Das Kapital ist ziemlich ungleich verteilt, und man hört aus vielen Teilen der Bevölkerung Rufe nach Umverteilung, oder dass Vermögende mit ihrem Geld der Allgemeinheit dienen sollen.

In Bayern besitzt 1% der Bevölkerung* etwa 55% des Bodenkapitals. Setzt sich zusammen aus landwirtschaftlichen Nutzflächen* plus dem geschätzten Anteil an Waldflächen*. Dieses eine Prozent der Bevölkerung das auf mehr als der Hälfte der Landesfläche Bayerns sitzt, sind Landwirte.

Ich werte das erstmal nicht, gebe nur Zahlen und Fakten wieder. Die kann man mal einen Moment auf sich wirken lassen.


* QUELLEN zu Abschnitt 1:


Meine persönliche Meinung:

Jetzt steht ein bemerkenswerter Teil der restlichen 99% der Bevölkerung auf und äußert den Wunsch nach ökologischerem Umgang mit diesen riesigen Naturlandschaften. Sie wünschen sich, dass der Staat dafür sorgt dass dieses 1% der Bevölkerung nicht länger das Allgemeinwohl der übrigen 99% durch Pestizid-Einsatz, Monokulturen und Intensivbewirtschaftung beeinträchtigt. Und dass die Natur besser geschützt wird als bisher.

Diejenigen, die mit ihren Steuern die Subventionen bezahlen, wollen ein Mitspracherecht in welche Form der Landwirtschaft der Staat diese Gelder fließen lässt: in eine umweltverträglichere, ökologischere und naturnähere Bewirtschaftung als das bisher der Fall war. Sie verlangen eine Veränderung, weil sie den Status Quo als unzureichend wahrnehmen und die bisherigen freiwilligen Leistungen für den Artenschutz als noch nicht ausreichend empfinden.

(UPDATE) Bis zum Eintragungsschluss hatten fast 1,75 Millionen Menschen das Volksbegehren Artenvielfalt unterzeichnet. Das entspricht beinah dreizehneinhalb Prozent der Gesamtbevölkerung, bzw. 18,4% der Wahlberechtigten. Ihnen geht es nicht um ein „GEGEN die Landwirte!“ sondern um das „FÜR die Natur und FÜR eine ökologischere Landwirtschaft!

Noch nie zuvor kam der Volkswille in einem Begehren so deutlich zum Ausdruck.

Und weniger als 1% wehrt sich weiterhin mit Händen und Füßen gegen den erkennbaren Volkswunsch und spuckt Gift und Galle. Zum Glück jedoch gibt es auch unter den Landwirten welche, die die Chancen in dem Volksbegehren erkennen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und viele Bio-Verbände unterstützen das Begehren und rufen ihre Mitglieder zur Unterschrift auf. Sie lassen sich von der Panikmache des BBV nicht blenden.* Weil sie überhaupt keinen Grund für Ängste deswegen sehen, sondern ganz im Gegenteil, große Chancen für die ökologische Landwirtschaft und kleine Betriebe. Gerade jene Höfe also, die der BBV als die größten Verlierer darzustellen versucht, sehen sich gar nicht bedroht durch das Volksbegehren, sondern erkennen das positive Potential zugunsten einer nachhaltigeren Landwirtschaft.

Der BBV und die ihm hörigen Bauern wundern sich stattdessen lieber darüber, dass sie ein so schlechtes Ansehen beim Rest der Menschen haben. Mich wundert’s nicht mehr. Das Gemecker und Gehetze, und vor allen Dingen die Beleidigungen in Richtung der Befürworter des Volksbegehrens bringen den Bauern jedenfalls keine Sympathiepunkte. Gerade dieser Verband, der seit Jahrzehnten Lobbyismus für industrielle Agrargroßbetriebe und Intensivbewirtschaftung betreibt, jener Verband der durch seine Prämisse von „Wachsen oder Weichen!“ eine expansionsorientierte Agrarpolitik unterstützt, die maßgeblich zum Sterben kleiner Höfe beiträgt, dieser Verband der sich bisher kaum um Bio-Landwirtschaft und kleinbäuerliche Strukturen geschert hat, behauptet das Volksbegehren Artenvielfalt würde dem Ökolandbau und den kleinen Familienbetrieben schaden. Geheuchelte Fürsorge für ein Klientel das den Verband bisher nicht sonderlich interessiert hat (außer als Beitragszahler um die Kassen für den Großbauern-Lobbyismus zu füllen).

Geht unterschreiben. Für mehr Ökologie in der Landwirtschaft, für mehr Artenschutz. Und kaufts verdammt nochmal Bio-Lebensmittel, zefix!


* QUELLEN zu Abschnitt 2:

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