Impfzwang ohne Impfpflicht

„Es wird keine Impfpflicht geben.“ – Das versprechen uns derzeit zahlreiche Politiker, unter anderem unser Bundesgesundheitskönig Super-Jens Spahn. Gemeint ist die Impfung gegen das SARS-CoV-2 Virus.

Wie das laufen wird, sehen wir aber doch beim Masernschutzgesetz. Keine direkte Impfpflicht, aber ein indirekter Impfzwang für eine ganze Reihe Bevölkerungsgruppen: du musst nicht impfen, aber wenn du es nicht tust, darfst halt nicht mehr als Lehrer weiterarbeiten. Oder als Arzt, oder Kindergärtner, oder Altenpfleger. In gar keiner Gemeinschaftseinrichtung mehr. Zur Schule dürften Jugendliche ungeimpft auch nicht, aber sie haben Schulpflicht!

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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Die Wirksamkeit von medizinischen Präparaten muss in Deutschland nur vom Hersteller nachgewiesen werden. Mehr verlangt das Arzneimittelgesetz nicht. Studien für die zur Zulassung geforderten Angaben über Wirkungen und Nebenwirkungen werden von den Herstellern daher selbstverständlich selbst durchgeführt oder finanziert. Unabhängige, objektive Überprüfungen der Wirksamkeit durch nicht-kommerzielle oder staatliche Gremien gibt es nicht oder nur in seltensten Ausnahmefällen.

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