RWE lebt in einem Rechtsstaat

(Foto: Tim Wagner @ flickr, CC BY-NC 2.0)

Letztens in einer privaten Diskussion zum Thema Hambacher Forst sinngemäß ein solches Argument gehört: „Wir leben nunmal in einem Rechtsstaat und Unternehmen wie RWE müssen sich auf die Rechtslage verlassen können.“

Nun, zum Einen ist dazu zu sagen: diese Rechte sind nicht naturgegeben, gottgegeben, oder sowas in der Art. Es sind keine Naturgesetze wie z.B. physikalische Gesetzmäßigkeiten. Sondern sie wurden von Menschen gemacht, bspw. in Form von Gesetzen, Lizenzen und ähnlichem. Menschen haben (darin sind wir uns hoffentlich alle einig) stets nur begrenztes Wissen und sind fehlbar in ihren Entscheidungen.

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Der Absolutheitsanspruch der Wissenschaft

Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Wissenschaftsgesellschaft nie alles weiß, und erstaunlicherweise dennoch stets meint, sie sei auf dem Gipfel der Erkenntnisse angelangt und dürfe „Unbewiesenes“ als Humbug abtun. Es gibt historisch unzählbar viele Belege für die Fehlbarkeit der Wissenschaft, und für die spätere Beweisbarkeit einst als unwissenschaftlich abgetaner Ansichten. Andersherum erscheinen uns zahlreiche einst als wissenschaftlich gesichert geltende Methoden heute mitunter lachhaft, zumindest aber äußerst fragwürdig. Wissenschaftliche Beweise sind meines Erachtens daher stets als „nur auf Zeit“ zu betrachten. Trotzdem erdreisten sich zeitgenössische Wissenschaftler immer wieder mit einem gerüttelt Maß an Arroganz auf bis dato (noch) nicht beweisbare Sichtweisen herabzublicken.

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