Recht auf Spurwechsel

Auf Deutschlands Straßen scheinen nicht wenige Verkehrsteilnehmer zu glauben, sobald sie den Blinker setzen, müssten andere für sie bremsen, oder ausweichen oder sich am besten in Luft auflösen um den Spurwechsel zu ermöglichen.

Wer nicht für ein langsameres Fahrzeug in seiner Spur bremsen will, und durch einen Spurwechsel dafür einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zwingt, wer also sein Problem in eigener Spur an den Hintermann in der anderen Spur weitergibt, handelt nicht nur egoistisch und somit sozial fragwürdig. Er handelt auch rechtlich fragwürdig:

Der auf dem durchgehenden Fahrstreifen Fahrende hat Vorrang, es gilt der Abs. 5 des § 7 unserer Straßenverkehrsordnung:

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Mein Pamphlet über: Die GS.

Spitzzüngig und augenzwinkernd verfasst. Daher nicht ganz ernst zu nehmen, wenngleich auch nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Die GS: Sozusagen das SUV unter den Motorrädern. Ein überdimensionierter Alleskönner.

Beide, GS wie SUV, werden aus ähnlichen Gründen gekauft: man sieht in der Riesenfuhre die eierlegende Wollmilchsau, sie bietet Komfort und Platz für Passagier plus Gepäck, man sitzt hoch und bequem, hat einen guten Überblick, was dem Fahrer subjektiv Sicherheit und Erhabenheit vermittelt. Üppige Motorisierung erzeugt ein Gefühl von Stärke und verleiht dem opulenten Luxusdampfer halbwegs sportive Fahrleistungen.

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