Das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Die Wirksamkeit von medizinischen Präparaten muss in Deutschland nur vom Hersteller nachgewiesen werden. Mehr verlangt das Arzneimittelgesetz nicht. Studien für die zur Zulassung geforderten Angaben über Wirkungen und Nebenwirkungen werden von den Herstellern daher selbstverständlich selbst durchgeführt oder finanziert. Unabhängige, objektive Überprüfungen der Wirksamkeit durch nicht-kommerzielle oder staatliche Gremien gibt es nicht oder nur in seltensten Ausnahmefällen.

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