Dass ein Kapitän in offenem Gewässer Menschen vor dem Ertrinken rettet und sie auf sein Schiff holt, dürfte wohl hoffentlich einstimmig als seine menschliche Pflicht und Akt der Seemannsehre eingestuft werden. Ich habe mir sagen lassen, dass jeder Anwärter auf den Bootsschein diese Lektion schon ganz früh lernt, selbst wenn er nur gedenkt einmal im Jahr über den heimischen Badesee zu segeln.
Die Rettung Ertrinkender auf offener See kann allein noch keinen Rechtsbruch darstellen. Soweit besteht Einigkeit?
Es gibt darum im Wesentlichen nur eine einzige Frage, die geklärt werden muss: Warum hat die Sea Watch 3 ausgerechnet Lampedusa angesteuert?
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