Recht auf Spurwechsel

Auf Deutschlands Straßen scheinen nicht wenige Verkehrsteilnehmer zu glauben, sobald sie den Blinker setzen, müssten andere für sie bremsen, oder ausweichen oder sich am besten in Luft auflösen um den Spurwechsel zu ermöglichen.

Wer nicht für ein langsameres Fahrzeug in seiner Spur bremsen will, und durch einen Spurwechsel dafür einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Bremsen zwingt, wer also sein Problem in eigener Spur an den Hintermann in der anderen Spur weitergibt, handelt nicht nur egoistisch und somit sozial fragwürdig. Er handelt auch rechtlich fragwürdig:

Der auf dem durchgehenden Fahrstreifen Fahrende hat Vorrang, es gilt der Abs. 5 des § 7 unserer Straßenverkehrsordnung:

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